„Von Paragraphen zu Algorithmen: KI in der Rechtsdidaktik“
VI. Internationale und interdisziplinäre Fachtagung Rechtsdidaktik der Paris Lodron Universität Salzburg
6. – 7. November 2025
Der folgende Tagungsbericht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und fasst zentrale Eindrücke der VI. Internationalen und interdisziplinären Fachtagung Rechtsdidaktik 2025 in Salzburg zusammen, die sich schwerpunktmäßig mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz in der juristischen Lehre beschäftigte. Das vollständige Tagungsprogramm sowie weitere Informationen gibt es hier.
Tag 1: Keynote-Speech, KI in der Rechtsdidaktik I und II, Studierende in den Rechtswissenschaften
Am 06. und 07. November 2025 fand die VI. Internationale und interdisziplinäre Fachtagung Rechtsdidaktik vor Ort an der Paris-Lodron-Universität Salzburg statt. Dank des Hybridformats konnten Teilnehmende auch per Videokonferenz dabei sein. Nach der Konferenzeröffnung durch die Keynote-Speech von Clemens Thiele – Honorarprofessor der Universität Salzburg und Gründer von EUROLAWYER – zum Thema „Das Berufsbild des Rechtsanwalts in Zeiten Künstlicher Intelligenz – mögliche rechtsdidaktische Beiträge“, ging es sodann zum ersten inhaltlichen Block (KI in der Rechtsdidaktik I) über. Besonders interessant und didaktisch vielversprechend erschien der Beitrag von Nora Nahr, Urs Kramer, Sarah Großkopf, Michael Grantner, Simon Alexander Nonn, Marie Baumer und Leopold Pahl zum KI-unterstützten Lernen im Öffentlichen Recht, der das diesbezügliche Pilotprojekt des Instituts für Rechtsdidaktik der Universität Passau präsentierte. Im Rahmen der Sonderförderung „KI meets vhb“ der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) werden die Kurse „KI-unterstütztes Lernen im Öffentlichen Recht – Grundzüge des Staatsrechts und Grundzüge des Verwaltungsrechts“ von Prof. Urs Kramer experimentell mit KI-basierten Assistenzsystemen ausgestattet, mittels derer die Teilnehmenden individuell auf ihren Lernstand abgestimmte Rückmeldungen und vertiefende Erklärungen erhalten können, um juristische Denk- und Argumentationsstrukturen gezielter einzuüben.
Nach der Mittagspause ging es am frühen Donnerstagnachmittag mit dem zweiten inhaltlichen Block (KI in der Rechtsdidaktik II) weiter. Besonders beeindruckend war der Beitrag von Michael Benjamin Strecker zum Thema: Prüfung ohne Vorurteil? Künstliche Intelligenz zur Bewertung juristischer Klausuren. Zunächst einmal stellte er als Gründer das Online-Gesetzbuch lexmea.de vor und präsentierte einige implementierte Funktionen. Ferner verwies er in diesem Zusammenhang auf ein von ihm als Co-Autor auf verfassungsblog.de veröffentlichtes Thesenpapier „Juristisches Prüfen 2030“, in dem die Autoren drei Hauptthesen zur Zukunft des juristischen Lernens bzw. Prüfens aufgestellt haben. Sodann erfolgte eine datenlastige Auswertung respektive Deutung zur experimentellen Untersuchung, ob und inwiefern KI eine objektive(re) Bewertung juristischer Klausuren ermöglichen kann.
Der erste Konferenztag endete mit dem Block aus der Perspektive der Studierendenschaft (Studierende in den Rechtswissenschaften): Natalia Hartmann der Hochschule Campus Wien betonte in ihrem programmatischen Beitrag die kritische Reflexionsfähigkeit als Schlüsselkompetenz in Zeiten von KI-Anwendungen in der Rechtsdidaktik. Sodann gab Daniela Boosen der Universität zu Köln in ihrem Beitrag: Ich bin doch keine Maschine – zur mentalen Gesundheit von Jurastudierenden Einblicke in das wichtige Thema Mental Health und präsentierte erschreckende, allerdings nicht verwunderliche Daten und Fakten.
Tag 2: Lehren, Lernen und Prüfen und Medien in der Rechtsdidaktik
Der zweite Konferenztag startete mit dem Themenblock „Lehren, Lernen und Prüfen“, in dem sich u.a. Ulrich Palma der Universität Salzburg in seinem Beitrag: Mangelnde Sprachkompetenz im Jus-Studium – ein (zukünftiges) Problem? mit dem Befund und der Ursachenanalyse mangelnder Sprachkompetenz auseinandersetzte. Es folgte sodann Patrick Warto, der sich in seinem Vortrag zum Thema: Anonymität in der Leistungsbeurteilung – Ein rechtsdidaktischer Imperativ für faire Bewertungspraxis u.a. mit Geschlechts- und Herkunftseffekten sowie kognitiven Verzerrungen von Bewertungsprozessen beschäftigte. Den Abschluss der zweitägigen Tagung bildete der Block „Medien in der Rechtsdidaktik“. Natalie A. Peter präsentierte in ihrem Beitrag: Sketchnotes – ein Tool für Lehrende und Lernende der Rechtswissenschaften die Funktion und vielfältige Einsetzbarkeit von Sketchnotes, wohingegen sich Nora Rzadkowski, Christine Schödel, Jacob Turnbull und Katharina Gehr der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg mit der Thematik Open Access als didaktischer Hebel für rechtswissenschaftliche OER auseinandersetzten.
Die Tagung ermöglichte aufgrund verschiedenster Beiträge – sowohl aus Österreich als auch aus Deutschland – vielfältige und interdisziplinäre Einblicke und Erkenntnisgewinne in das hochaktuelle Themenfeld KI in der Rechtsdidaktik. Die ausgewogene Vielfalt der Beiträge beleuchtete das übergeordnete Thema KI in einer optimalen Weise, sodass die Tendenz weder einseitig zur Apologetik noch zum antagonistischen Kultur- bzw. Bildungspessimismus neigte. Insgesamt zeigte die Tagung, dass sich das Themenfeld „KI in der Rechtsdidaktik“ in beeindruckender Breite entwickelt – von empirischen Studien zur Lernmotivation über ethische und psychologische Aspekte bis hin zu praktischen Lehr- und Prüfungsanwendungen. Der internationale Austausch verdeutlichte, dass KI weder als Bedrohung noch als Allheilmittel zu begreifen ist, sondern als Impulsgeber für innovative, reflektierte Lehr-Lernprozesse in der juristischen Ausbildung. Besonderer Dank gilt az.Univ.-Prof. MMag. Dr.iur. Dr.phil. Patrick Warto (Universität Salzburg) für die Organisation und die anregende thematische Gestaltung der Tagung.
Bericht: Timo Nikutta
